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The following are two German reviews of James Estes's Godly Magistrates and Church Order: Johannes Brenz and the Establishment of the Lutheran Territorial Church in Germany, 1524-1559. Both are available in English translations. Get more information on Godly Magistrates and Church Order, and our publications order form.
The first review is by Matthias Deuschle, in Blätter für Württembergische Kirchengeschichte 102 (2002): 253-4. [Read English translation.] Das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren wird meist anhand von Luther oder - seltener - Melanchthon gelehrt und gelernt. Weniger bekannt ist Brenz’ Stimme zu diesem Thema, obwohl er sie seit 1524/25 immer wieder zu Gehör gebracht hat. So stammt beispielsweise das ausführlichste reformatorische Gutachten zu den 12 Artikeln der Bauernschaft von Johannes Brenz. Der Herausgeber und Übersetzer des vorliegenden Quellenbandes hat bereits 1982 in seinem z.T. auf ältere Aufsätze zurückgehenden Werk Christian Magistrate and State Church. The Reforming Career of Johannes Brenz auf diese Stimme und ihre Bedeutung, die die deutschen Reformationshistoriker „in their obsessive preoccupation with Luther“ (ebd., S. ix) zu überhören drohten, hingewiesen. Zurecht hat er schon damals Brenz’ Äußerungen zur Obrigkeit mit seinen Schriften zu Fragen der Kirchenordnung zusammengestellt und man wird - ohne Brenz’ im engeren Sinne theologische Schriften damit abzuwerten - seinem Urteil zustimmen können: Die praktische Umsetzung der reformatorischen Einsichten in institutionelle Formen war „Brenz’s most original contribution to the Reformation.“ (ebd. S. 58; vgl. jetzt: DERS., Brenz and the Office of Christian Magistrate, BWKG 100 (2000) 186-214: S. 186). Damit aber war seine Sicht des christlichen Herrschers und dessen Aufgaben untrennbar verbunden. Die Verbindung von theologischer Grundlegung und kirchenordnendem Handeln macht Brenz’ eigentümliches Profil aus, das sich in den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts in Zusammenarbeit mit Herzog Christoph bestens entfalten konnte und seinen Kulminationspunkt in der Großen Kirchenordnung von 1559 fand. Der vorliegende Band liefert nun das bereits 1982 vom Verf. verwendete Quellenmaterial in Ausschnitten und in englischer Übersetzung nach; er setzt sich zum Ziel, Lehrenden und Lernenden eine zusammenhängende und gleichzeitig überschaubare Sammlung von Texten zu bieten, mit deren Hilfe „they can trace the development, both theoretical and practical, of the Lutheran territorial church during the early Reformation“ (S. 3). Die 23 Texte sind in elf Abschnitten (I.-XI.) chronologisch angeordnet und mit einer vorzüglichen Einleitung versehen, die in die zwei Themenkreise (12-20: „The Office of Christian Magistrate“; 20-31: „The Origins of the Württemberg Consistorial System“) einführt. Die Quellen zum Obrigkeitsverständnis entstammen schwerpunktmäßig der Frühzeit von Brenz (I., II., IV.). Eine Ausnahme bilden hierbei die vier in den 40er Jahren entstandenden Ratswahlpredigten (IX.: S. 125-150). Sie sind besonders hervorzuheben, denn sie dokumentieren Brenz’ Position in ihrer reifen Form und sind nun erstmals leicht zugänglich. Daneben hat der Verf. zwei von ihnen im o.g. Artikel der BWKG 100 (2000), S. 202-214 (lateinisch) ediert. Die so getroffene Auswahl von Schriften aus den 20er und 40er Jahren soll zwei unterschiedliche Stadien von Brenz’ Sicht der Christlichen Obrigkeit erkennen lassen, die der Verf. an verschiedenen Stellen immer wieder herausgearbeitet hat. Den „turning point“ (S. 34) bildet die Kontroverse von Nürnberg, zu der ebenfalls ein Quellenband vom Verf. vorliegt: Whether Secular Government Has the Right to Wield the Sword in Matters of Faith. A Controversy in Nürnberg, 1530. (Renaissance and Reformation Texts in Translation, 6) Five Documents Trans. & Ed. J. M. ESTES, Toronto: CRRS Publications 1994. Anhand beider Quellenbände läßt sich nun die Position Brenz’ in ihrer Entwicklung nachvollziehen: Während Brenz die Fürsorgepflicht des weltlichen Herrschers für die Religion vor 1530 damit begründet, daß die Aufrichtung der wahren Religion Frieden und Ordnung bringe, so findet sich dieses Argument nach 1530 nicht mehr. Belehrt durch die Nürnberger Kontroverse betont er nun, daß die Obrigkeit dies zur Ehre Gottes tun müsse (vgl. S. 16-18 im rezensierten Werk). Wie diese Sicht unter Herzog Christoph schließlich zur offiziellen Position wird, belegt der Verf. mit Ausschnitten aus den Vorworten zur Confessio Virtembergica und den Kirchenordnungen von 1553 und 1559 (S. 150-151). Freilich sind damit nicht alle Facetten von Brenz’ Argumentation in den 50er Jahren abgedeckt. Die Funktion des Fürsten im Blick auf die Beurteilung von kirchlicher Lehre, die ihm als praecipuum membrum Ecclesiae zukommt und in den Prolegomena der Apologie der Confessio Virtembergica von 1555 eine große Rolle spielt, bleibt unerwähnt. Die Auswahl der Quellen zum Bereich Kirchenordnung deckt den gesamten Zeitraum von der Haller Reformation (1527) bis zur Großen Kirchenordnung (1559) ab. Wie im Fall der Ratswahlpredigten schließt der Band auch hier - zumindest einstweilen - eine Lücke, denn die Schriften zu diesem Thema sind in der Ausgabe von Brenz’ Frühschriften nicht enthalten und darum - wie z. B. die Haller Reformation und anderer Teile der Brentiana-Sammlung - nur schwer oder in den Ausgaben des 19. Jahrhunderts (Ämilius L. Richter; August L. Reyscher) zugänglich. Im Unterschied zum Obrigkeitsverständnis zeigen die Quellenausschnitte zu diesem Themenbereich die Kontinuität von Brenz’ Schaffen auf. Vieles, was Brenz in der Großen Kirchenordnung verwirklichen konnte, hatte er schon lange zuvor im Sinn. Besonders deutlich wird dies in seinen wiederholten Anläufen zur Einrichtung eines Gremiums, das sowohl Kirchenleitung als auch Kirchenzucht zentral in einer Hand vereinigte: Funktionen des späteren Synodus (vgl. zur Entwicklung: S. 23-30). So vermittelt die Quellensammlung wichtige Einsichten im Blick auf den Ursprung der gegenwärtigen Gestalt der Württembergischen Landeskirche. Doch auch darüber hinaus lassen sich viele Verwendungsmöglichkeiten für dieses Buch denken: Beim Studium des reformatorischen Obrigkeitsverständnisses, der Entwicklung der Kirchenordnungen und des landesherrlichen Kirchenregiments wird es ebenso seine Dienste tun wie bei der Beschäftigung mit der Brenzschen Theologie. Die zuverlässigen, gut verständlichen Übersetzungen, die hier und da den gehobenen Stil des Kanzleideutschen ohne Übertreibung nachempfinden, sind zudem teilweise leichter lesbar als die deutschen Originale. Naturgemäß wendet sich der Band in erster Linie an Leser im angelsächsischen Raum, aber auch hierzulande wird, wer des Englischen mächtig ist, gerne nach ihm greifen. Allerdings bringt er uns damit in eine seltsame Lage: Bisher nur schwer zugängliche oder gar unveröffentlichte Texte bekommen wir nun in englischer Übersetzung - in einer Übersetzung zumal, die so hilfreich eingeleitet und so gut verständlich ist, daß man auch den deutschsprachigen Studenten den ersten Zugang zu den o.g. Themenbereichen über dieses Quellenbuch empfehlen möchte. Matthias Deuschle (Tübingen)
The second review, by Martin H. Jung, appeared in Theologische Literaturzeitung 128 (2003) 9: 897-898. [Read English translation.] James M. Estes, emeritierter Professor für Geschichte des Victoria College an der Universität von Toronto, hat sich als englischsprachiger Reformationshistoriker Verdienste sowohl um die Erforschung des Werkes von Brenz als auch um Philipp Melanchthon erworben. Bei dem zu rezensierenden Band handelt es sich um eine Textsammlung, in der E. von ihm selbst ins Englische übersetzte Brenz-Texte Lehrenden und Studierenden an die Hand geben möchte, um sie am Beispiel von Brenz und der württembergischen Kirche mit den theoretischen und praktischen Grundlagen der lutherischen Territorialkirchengeschichte in Deutschland bekannt zu machen. In einer gelungenen Einleitung macht E. seine Leser zunächst mit der Biographie von Brenz und mit den in den Texten behandelten Sachverhalten vertraut. Karten und Graphiken dienen der Veranschaulichung. Das Buch ist nicht nur, wie man bei einer ersten, oberflächlichen Betrachtung vermuten könnte, für den anvisierten englischsprachigen Leserkreis interessant, sondern für die Brenz- und Reformationsforschung allgemein, denn es präsentiert einige bislang unedierte Brenz-Texte. Obwohl die Verwertbarkeit dieser Texte infolge der vorgenommenen Übersetzung begrenzt ist, wird durch sie das Bild von Brenz an einigen interessanten Stellen erweitert. Sie zeigen, wie Brenz -- eindeutiger als Luther -- den weltlichen Obrigkeiten die Aufgabe zuerkannt hat, Religionsangelegenheiten einschließlich der Frage nach der wahren Lehre zu regeln. Seine Konzeption des "christlichen Staates" (christian state), die die präsentierten Dokumente veranschaulichen, wurzelt nach E. einerseits in dem von einem vorreformatorischen Territorialkirchentum geprägten städtischen Milieu, in dem Brenz groß geworden war und wirkte andererseits in dem erasmischen Humanismus, den Brenz in Heidelberg kennengelernt hatte (vgl. 12 f.). Hervorzuheben ist, dass eine vergleichbare Textsammlung in deutscher Sprache bislang nicht existiert, in englischer Sprache also etwas geschaffen wurde, was gleichermaßen in deutscher Sprache wünschenswert wäre. Ferner lässt die Textsammlung den Wunsch nach einer Fortsetzung der 1970 begonnenen, aber 1986 ins Stocken geratenen Edition der "Werke" Brenzens auf-kommen. Vielleicht sollte der Tübinger Mohr-Verlag versuchen, den von seinen Lehrverpflichtungen entbundenen kanadischen Forscher für diese Aufgabe zu gewinnen. Im Einzelnen werden von E. folgende Brenz-Texte präsentiert: der Sermon über das "christliche Wesen" (1524/25), die "Unterrichtung der zwiespältigen Artikel christlichen Glaubens" (1525) und die Auseinandersetzung mit den Zwölf Artikeln der Bauern (1525), alle den 1970 wissenschaftlich edierten Frühschriften (Bd. l) entnommen. Aus dem Stadtarchiv Schwäbisch Hall stammen ein auf 1524/25 datierter, bislang Ungedruckter Text Brenzens ber die Notwendigkeit der Predigt für die Auferziehung der Jugend und die ebenso der Wissenschaft bislang nicht in gedruckter Form zur Verüfgung stehende, in jeder Hinsicht interessante "Reformation der Kirchen zu Schwebischen Hall", ferner eine instruktive Stellungnahme zur Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung von 1531. Bereits gedruckt zur Verfügung stand die wahrscheinlich an den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach gerichtete "Ursache, warum ein christlicher Fürst . . . christlichen Gottesdienst anzurichten verschaffen soll" (1529). Brenz' Interesse an Kirchenzucht spiegelt seine 1531 als Flugschrift veröffentlichte, auch in der Flugschriften-Mikrofiche-Ausgabe Hans-Joachim Köhlers enthaltene Schrift über Sendgerichte und "Landzucht". E. übersetzt ferner die Vorrede von Brenz zur württembergischen Kirchenordnung von 1535 und die Visitarionsordnungen von 1535 und 1553, Texte, die seit dem Reformationsjahrhundert bereits mehrfach gedruckt wurden. Interessant sind vier Predigten Brenzens aus den Jahren 154l bis 1546 aus dem Anlass von Magistratswahlen in Schwäbisch Hall, von denen zwei bislang nur in einem schwer erreichbaren Druck des Jahres 1564 vorlagen. Den umfangreichsten Einzelteil des Buches bilden Auszüge aus der Großen württembergischen Kirchenordnung von 1559. E.s Textband wird sicherlich dazu beitragen, dass Johannes Brenz, dessen 500. Geburtstag 1999 gefeiert worden war, als Reformator weiter aufgewertet wird und in Zukunft mehr Beachtung finden dürfte. Brenz gehört zu den wenigen Gestalten der Reformationsgeschichte, die von Anfang an die reformatorische Bewegung mitgestaltet und die ganze Epoche, bis zum Ende, miterlebt haben. Brenz starb, als einer der letzten Reformatoren, im Jahre 1570. Martin H. Jung (Osnabrück) |